Rechtsprechung
LG Hamburg, 29.01.2013 - 310 O 321/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- LawCommunity.de
Keine Beseitigung der Widerholungsgefahr bei Potestativbedingung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Eine Unterlassungserklärung, die ihren Bestand unter die Bedingung der Aktivlegitimation des Gläubigers stellt, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen
- online-und-recht.de
Unterlassungserklärungen mit Potestativbedingung nicht ausreichend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wiederholungsgefahr trotz eingeschränkter Unterlassungserklärung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei Online-Urheberrechtsverletzungen Unterlassungserklärung mit Potestativbedingung nicht ausreichend
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99
Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender …
Auszug aus LG Hamburg, 29.01.2013 - 310 O 321/12
Um die Vermutung der Wiederholungsgefahr auszuräumen, kann der Schuldner eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, die eindeutig und hinreichend bestimmt sein und den ernstlichen Willen des Schuldners erkennen lassen muss, die fragliche Handlung nicht (mehr) zu begehen; sie muss daher grundsätzlich den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich und unbedingt sein (so jedenfalls im Ausgangspunkt z. B. BGH, GRUR 2002, 180 - Weit-Vor-Winter-Schluss-Verkauf). - BGH, 01.04.1993 - I ZR 136/91
Bedingte Unterwerfung - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit fachlicher …
Auszug aus LG Hamburg, 29.01.2013 - 310 O 321/12
Daher ist die abgegebene Erklärung untauglich (vgl. dazu BGH, Urt. v. 01.04.1993 - I ZR 136/91, GRUR 1993, 677 - Bedingte Unterwerfung).".